Es gibt Gründe, warum ein Wahlbrief zurückgewiesen werden kann.
In all diesen Fällen werden die Stimmen des Wählers als nicht abgegeben gewertet:
- Der Wahlbrief kam zu spät an oder
- Der Wahlschein fehlt oder
- Der Stimmzettelumschlag fehlt oder
- Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ist nicht unterschrieben oder
- Es wurde ein anderer als der offizielle Stimmzettelumschlag verwendet.
Weitere DGS-Vidoes zur Bundestagswahl:
Bundestagswahl: Urnen- oder Briefwahl?
Wann und wo muss ich den Antrag auf Briefwahl stellen?
Welche Unterlagen benötigt man für die Briefwahl?