Bekommt ein Hörender mit, dass die Informationen, die er einem Gehörlosen vermeintlich unter ?vier Augen? erzählt hat, weitergegeben wurden, wird er eher ärgerlich und die Konsequenz davon ist, dass er noch weniger Informationen an diese Person gibt. Das Urteil könnte zum Beispiel lauten: ?Gehörlose sind Tratschtaschen?. Im Gegenzug wird die Erwartung des Gehörlosen enttäuscht, dass ?man? alle Informationen weitergibt. Das dazu passende Urteil könnte möglicherweise lauten, dass Hörende Geheimniskrämer sind.
Hier ist es wichtig zu wissen, wo die Grenzen in der Informationsweitergabe liegen.