k03_symbol_rechnungswesen_k.pngAbschluss des GuV-Konto

dgs_button_purpur_transparent.png

Das GuV-Konto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Der Jahresüberschuss, der in der GuV ermittelt wurde, erhöht das Nettovermögen. Also wird er auf der Habenseite des Eigenkapitalkontos gebucht. Ein Jahresfehlbetrag verringert das Nettovermögen. Er wird deshalb auf der Sollseite des Eigenkapitalkontos gebucht.

dgs_button_purpur_transparent.png

Abschlussbuchungen für das GuV-Konto:
GuV-Konto an Eigenkapitalkonto (bei einem Jahresüberschuss)
Eigenkapitalkonto an GuV-Konto (bei einem Jahresfehlbetrag)

 

Nav Prev Nav Next