Das GuV-Konto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Der Jahresüberschuss, der in der GuV ermittelt wurde, erhöht das Nettovermögen. Also wird er auf der Habenseite des Eigenkapitalkontos gebucht. Ein Jahresfehlbetrag verringert das Nettovermögen. Er wird deshalb auf der Sollseite des Eigenkapitalkontos gebucht.
Abschlussbuchungen für das GuV-Konto:
GuV-Konto an Eigenkapitalkonto (bei einem Jahresüberschuss)
Eigenkapitalkonto an GuV-Konto (bei einem Jahresfehlbetrag)
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