Das Gewinn- und Verlustkonto (1)
Die Salden (=Endbestände) aller Erfolgskonten schließt man nicht direkt
über das Eigenkapitalkonto ab, sondern man bucht sie vorher auf einem Erfolgssammelkonto. Dieses Konto wird
Gewinn- und Verlustkonto (= GuV-Konto) genannt.
Wenn die
Summe der Erträge größer ist als die Summe der Aufwendungen, wird der Saldo auf der
Sollseite des GuV-Kontos vermerkt. Dieser Saldo entspricht dann dem Jahresüberschuss in dieser Periode.
Wenn allerdings ein
Jahresfehlbetrag entstanden ist (= die Summe der
Erträge ist kleiner als die Summe der Aufwendungen), dann erscheint der
Saldo auf der
Habenseite des GuV-Kontos.