k03_symbol_rechnungswesen_k.pngAufwands- und Ertragskonten

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Die zwei Wege zur Erfolgsermittlung sind durch das HGB vorgeschrieben. Eigentlich wäre es sogar möglich die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle direkt über das Eigenkapitalkonto zu buchen. Allerdings hätte dieses Vorgehen zwei Nach-
teile. Erstens würde das Eigenkapitalkonto sehr unübersichtlich werden. Zweitens wäre die Entstehung des Jahreserfolges aus der Differenz (= Saldo) von Erträgen und Aufwendungen nicht nachvollziehbar.


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Aus diesen Gründen (also Erhalt der Übersichtlichkeit und Identifizierung der Quellen des Erfolges) werden Erfolgskonten als Unterkonten des Eigenkapitalkontos verwendet. Die Erfolgskonten werden in Aufwands- und Ertragskonten unterteilt.

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