Aufwands- und Ertragskonten
Die zwei Wege zur Erfolgsermittlung sind durch das HGB vorgeschrieben. Eigentlich wäre es sogar möglich die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle direkt über das Eigenkapitalkonto zu buchen. Allerdings hätte dieses Vorgehen zwei Nach-
teile. Erstens würde das Eigenkapitalkonto sehr unübersichtlich werden. Zweitens wäre die Entstehung des Jahreserfolges aus der Differenz (= Saldo) von Erträgen und Aufwendungen nicht nachvollziehbar.
Aus diesen Gründen (also Erhalt der Übersichtlichkeit und Identifizierung der Quellen des Erfolges) werden Erfolgskonten als Unterkonten des Eigenkapitalkontos verwendet. Die Erfolgskonten werden in Aufwands- und Ertragskonten unterteilt.