k03_symbol_rechnungswesen_k.pngDefinition

dgs_button_purpur_transparent.png  

Das Gesetz verpflichtet jeden Kaufmann dazu, das Vermögen und die
Schulden seines Unternehmens zu ermitteln. Das muss erfolgen:

1. bei der Gründung
2. beim Abschluss jedes Geschäftsjahres
3. bei der Auflösung oder dem Verkauf des Unternehmens.

dgs_button_purpur_transparent.png


Die Inventur ist das Erfassen (= Zählen und Feststellen) des gesamten Bestands eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Zum Bestand gehören alle Vermögenswerte und Schulden.
Auch diese Zahlen werden in den Jahresabschluss eingetragen.

Nav Prev Nav Next