Das Gesetz verpflichtet jeden Kaufmann dazu, das Vermögen und die
Schulden seines Unternehmens zu ermitteln. Das muss erfolgen:
1. bei der Gründung
2. beim Abschluss jedes Geschäftsjahres
3. bei der Auflösung oder dem Verkauf des Unternehmens.
Die Inventur ist das Erfassen (= Zählen und Feststellen) des gesamten Bestands eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Zum Bestand gehören alle Vermögenswerte und Schulden.
Auch diese Zahlen werden in den Jahresabschluss eingetragen.
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