Verbrauchssteuern sind Steuern, die an den Verbrauch bestimmter Güter geknüpft sind. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer als Luxusgüter galten. Deshalb ist auch die Bezeichnung Verbrauch- und Aufwandsteuer gebräuchlich. Z.B. Kaffee, Alkohol, Strom und Tabak
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