steuer2010

dgs_button_gruen_transparent.pngDas unlängst beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt den Steuerzahlern ab dem 1. Januar mehr Netto vom Brutto.

Der Grundfreibetrag steigt auf 8004 Euro für Ledige (vorher 7834 Euro) und 16 009 Euro für Ehepaare (15 669 Euro). Auch der Grundfreibetrag für die Einkünfte von Kindern wird auf 8004 Euro angehoben. Jugendliche über 18 Jahren können also mehr verdienen, bevor der Anspruch auf das Kindergeld verloren geht. Außerdem müssen einige Rentner keine Steuererklärung mehr einreichen, weil ihre Einkünfte die neuen Grundfreibeträge nicht übersteigen.

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Darüber hinaus können Verbraucher, die Unterhalt an Angehörige oder Lebensgefährten zahlen, nun Zahlungen bis zu 8.004 Euro jährlich (für jede unterstützte Person) absetzen und auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person abziehen.