Schwerbehinderte (unabhängig von der Art der Schwerbehinderung) können eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. In einer Familie muss nur ein Mitglied einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 GdB haben. Die Kosten kann man als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung einsetzen.
Bis 2009 waren diese Abzugsmöglichkeiten auf 924 Euro begrenzt, seit 2010 gibt es keine Begrenzung mehr. Man muss aber einen Zahlungsnachweis vorlegen (Überweisungsbeleg). Aber Vorsicht: Der Empfänger muss die Gutschrift als Einkommen bei seiner Steuererklärung angeben.
WICHTIG:
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