Schwerbehinderte mit Merkzeichen ?B? können die Mehrkosten für eine Begleitperson bei einer Urlaubsreise als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wichtig: Der Steuerpflichtige muss selbst die Kosten tragen und mit Beleg nachweisen.
Medikamente und Hilfsmittel
Alle Kosten, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, z.B. Zuzahlung bei Hörgeräten, Zahnbehandlung, Hörgeräte-Batterien, Praxisgebühren, kann man als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Bei Schwerbehinderten erkennt das Finanzamt in den meisten Fällen alle Krankheitskosten an. Allerdings sind ?außergewöhnliche Belastungen? einkommensabhängig: Wer mehr verdient, muss einen höheren Anteil selbst zahlen.
WICHTIG:
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da wir keine Steuerfachleute sind, können wir keine Garantie für Steuertipps übernehmen. Am besten lasst ihr euch bei eurer Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen.
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