"Berufliche Weiterbildungskosten" für den Beruf wie Kursgebühren, Fahrtkosten, Fachbücher, Computer, Dolmetscherkosten usw. sind als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig.
"Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf" sind als Sonderausgaben bis zu 4000 €/ Jahr abzugsfähig, bei Ehepaaren für jeden Ehepartner, also insgesamt bis zu 8000 €.
Beispiele: Ein Bäckergeselle macht eine Weiterbildung zum Gebärdensprachdozenten, ein gehörloser Akademiker eine Weiterbildung zum tauben Gebärdensprachdolmetscher. Auch der Besuch eines Bildungskongresses oder der Kulturtage der Gehörlosen können anerkannt werden, wenn man glaubhaft machen kann, dass man dadurch berufliche Vorteile hat.
Liebe Vibelle-User,
da wir keine Steuerfachleute sind, können wir keine Garantie für Steuertipps übernehmen. Am besten lasst ihr euch bei eurer Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen.
Euer Team von Vibelle