Im April 2011 wurde die Broschüre ?Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand" aktualisiert. Sie informiert über Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung oder Rentenempfänger und bezieht sich auf das Steuerjahr 2010.
Die Broschüre besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil dreht sich um Erleichterungen für Menschen mit Behinderung wie den Pauschbetrag oder die Anrechnung von Pflegekosten.
Die f olgende Information ist wichtig für Rentner und Pensionäre. Für junge Leser ist sie vielleicht uninteressant. Man sollte aber wissen: Wenn die Eltern gestorben sind, müssen die Kinder fehlende Steuererklärungen der Eltern nachreichen - oft rückwirkend bis zu 10 Jahren. Das ist schwierig, wenn die Belege nicht mehr aufzufinden sind. Für Steuerschulden der verstorbenen Eltern müssen die Kinder ebenfalls aufkommen.
Die meisten jungen Leute sind wahrscheinlich der Meinung, dass sie keine Steuererklärung abgeben brauchen, wenn sie in der Ausbildung oder im Studium keine Steuern zahlen. Es lohnt sich aber trotzdem, jedes Jahr alle Kosten für die Ausbildung oder das Studium (Computer, Fachbücher, Kursgebühren?) in einer Steuererklärung anzugeben.
"Berufliche Weiterbildungskosten" für den Beruf wie Kursgebühren, Fahrtkosten, Fachbücher, Computer, Dolmetscherkosten usw. sind als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig.
"Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf" sind als Sonderausgaben bis zu 4000 €/ Jahr abzugsfähig, bei Ehepaaren für jeden Ehepartner, also insgesamt bis zu 8000 €.
Seit 2006 können bis zu 20 Prozent des Arbeitslohns (maximal 1200 ?) für Modernisierungs-, Erhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung von der Steuerschuld abgezogen werden. Beispiel: Der Maler berechnet für Streichen und Tapezieren 1000 Euro Arbeitslohn.
Schwerbehinderte mit Merkzeichen ?B? können die Mehrkosten für eine Begleitperson bei einer Urlaubsreise als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wichtig: Der Steuerpflichtige muss selbst die Kosten tragen und mit Beleg nachweisen.
Der Pflegepauschbetrag
Eltern schwerbehinderter Kinder mit Merkzeichen ?H? können einen Pflegepauschbetrag von 924,- Euro eintragen. Das Merkzeichen ?H? bekommen schwerbehinderte Kinder bis zum Ende der Ausbildung.
Schwerbehinderte (unabhängig von der Art der Schwerbehinderung) können eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. In einer Familie muss nur ein Mitglied einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 GdB haben. Die Kosten kann man als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung einsetzen.
Schwerbehinderte mit Merkzeichen ?B? bekommen für ?unvermeidbare behinderungsbedingte Fahrten? (z.B. zum HNO-Arzt oder zum Akustiker) ohne Nachweis 3000 Kilometer mit einem Kilometersatz von 0,30 ? als Pauschalbetrag bei der Einkommenssteuererklärung anerkannt.
Schwerbehinderte Steuerpflichtige (mindestens 70 GdB oder mindestens 50 GdB mit Merkzeichen ?G?) können die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten angeben ? Nichtbehinderte nur die Hinfahrt. Pro Kilometer werden 0,30 ? berechnet.
Pendlerpauschale (offiziell "Entfernungspauschale") ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Geldsumme, die ein Arbeitnehmer für seine Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle in der Steuererklärung angeben kann. Das bedeutet, dass er in seiner Steuererklärung diesen Betrag von der Gesamtsumme (Bruttoeinkommen), die er zu versteuern hat, abziehen kann. Die Pendlerpauschale ist also eine steuerliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Ab Januar dürfen gesetzlich Versicherte die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen, das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen allerdings vier Prozent ab. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag in der Höhe der Basisabsicherung absetzen.
Weiterlesen...Das unlängst beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt den Steuerzahlern ab dem 1. Januar mehr Netto vom Brutto.
Der Staat, die Bundesländer und die Gemeinden, müssen Aufgaben erledigen, die der einzelne Bürger nicht allein bewältigen kann. So muss die Sicherheit eines jeden Bürgers durch Polizei und Bundeswehr gewährleistet werden. Außerdem müssen Strassen und Schulen usw. gebaut werden. Auch die soziale Absicherung aller Bürger muss garantiert werden, damit jeder in Notsituationen zumindest eine Grundversorgung genießen kann und nicht auf sich selbst gestellt ist.
Einkommenssteuer muss man für alle Einkünfte zahlen, die man als Einzelperson hat. Dies sind neben dem Arbeitslohn (Lohnsteuer) auch Miet- und Pachteinnahmen sowie Anlagezinsen und Aktiendividenden. Die entscheidenden Regelungen für die Einkommenssteuer finden sich im Einkommenssteuergesetz.
Basis der Umsatzsteuer ist der unternehmerische Gewinn, d.h. der Mehrwert, der durch unternehmerische Leistungen geschaffen wurde. Deshalb wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt. Sie ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Umsatzsteuer wird immer dann fällig, wenn eine Ware oder Dienstleistung verkauft wird. Die Umsatzsteuer wird dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellt.
Die Gewerbesteuer ist die Steuer, die bei Betrieb eines Gewerbes von der Gemeinde erhoben wird. Denn die Gemeinden sollen für die Belastungen, die aus dem Bestehen gewerblicher Betriebe resultieren, wie z.B. die Abwasserentsorgung, eine Gegenleistung erhalten. Maßgebend für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz. Unabhängig von der Gewerbesteuer muss der Gewerbetreibende für seine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zudem noch Einkommenssteuer zahlen.
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommenssteuer der juristischen Personen (Vereine, GmbH, AG, Genossenschaften etc.). Ihr unterliegen die Einkünfte vor allem von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Die Körperschaftssteuer ist im Körperschaftssteuergesetz geregelt.
Verbrauchssteuern sind Steuern, die an den Verbrauch bestimmter Güter geknüpft sind. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer als Luxusgüter galten. Deshalb ist auch die Bezeichnung Verbrauch- und Aufwandsteuer gebräuchlich. Z.B. Kaffee, Alkohol, Strom und Tabak
Die Kraftfahrzeugsteuer wird vor allem für das Halten eines Kraftfahrzeugs erhoben, das die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen bezweckt. Die Steuer bemisst sich bei PKW nach dem Hubraum und zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen.