Dann spricht man von einem Niedriglohnjob und dafür gilt die so genannte Gleitzonenregelung.
In dieser Gleitzone steigen die abzuführenden Sozialabgaben linear von 9 Prozent bei 400,01 Euro bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von 21 Prozent bei einem Verdienst von 800,- Euro an.
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