Wenn man in einem Minijob arbeitet, d.h. nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, dann kommt man einer geringfügigen Beschäftigung nach. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind für den Arbeitnehmer versicherungs- und steuerfrei. Allerdings muss der Arbeitgeber den Minijob bei der Minijob-Zentrale melden und einen pauschalen Betrag von 30% zahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschsteuer.
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