Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarte aufbewahren, bis das neue elektronische System läuft. Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer im Laufe des kommenden Jahres den Arbeitgeber wechselt, so erhält er die Lohnsteuerkarte zur Weitergabe an den neuen Arbeitgeber zurück. Die Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen wurden, werden auch für 2011 übernommen.