Hat ein verstorbener Arbeitnehmer nicht die für eine gesetzliche Rente erforderlichen fünf Beitragsjahre erreicht, so können Erben eine Erstattung der bereits eingezahlten Beiträge bei der deutschen Rentenversicherung beantragen.
Weiterlesen...Manchem Arbeitnehmer werden geleistete Überstunden auf einem sogenannten Lebenszeitarbeitskonto gutgeschrieben. Das hat den Vorteil, dass er im Alter seine Arbeitszeit ohne Gehaltseinbußen mindern kann.
Weiterlesen...Verstirbt ein Arbeitnehmer, so hat er in vielen Fällen noch ausstehenden Urlaubsanspruch. Insbesondere wenn dem Tod eine längere Krankheit inklusive Krankschreibung vorausging, sammelt sich einiges an Urlaub an.
Weiterlesen...Ausstehender Lohn verstorbener Arbeitnehmer wird ebenso vererbt, wie Immobilien oder Geldanlagen. Daher muss der Arbeitgeber mindestens das Gehalt bis zum Todestag inklusive bereits geleisteter Überstunden an die Erben auszahlen.
Wenn jemand stirbt, müssen Angehörige lernen mit ihrer Trauer um zu gehen und gleichzeitig viele Dinge regeln. Stand der Verstorbene in einem Arbeitsverhältnis, so gehen Ansprüche daraus an die Erben über.
Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland begann im Deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts. Das Deutsche Kaiserreich war damit weltweit Vorreiter beim Aufbau staatlicher Sozialsysteme. Bereits 1813 trat in Preußen ein Gesetz in Kraft, das die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter erlaubte. 1883 wurde die gesetzliche Krankenkasse eingeführt.