Das SGB IX sowie einige andere gesetzliche Vorschriften bieten behinderten Menschen als Ausgleich für Nachteile, die aus ihrer Behinderung entstehen, eine Reihe von Rechten und Hilfen. Dabei kann es zu regionalen Unterschieden kommen, da nicht alle Vorschriften bundesweit gelten.
Studenten können bei Einschreibung, Prüfungen und hinsichtlich des vorgeschriebenen Studienverlaufs einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen.
Am 1. Juli hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seinen Flyer ?Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen" neu veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen und Leistungen sind im Flyer enthalten.
Berufliche Rehabilitation bedeutet ganz allgemein die Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei wird die Arbeitsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt.