Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind ganz normale Arbeitstage. Wenn du als Arbeitnehmer an diesen Tagen frei haben willst, musst du dir jeweils einen Tag Urlaub nehmen.
Wahrscheinlich hast du das Wort ?Erholungsurlaub? irgendwo schon mal gesehen. Mit Erholungsurlaub ist der normale Jahresurlaub gemeint, der jedem Arbeitnehmer zusteht.
Es gibt wichtige persönliche Gründe, aus denen ein Arbeitnehmer seiner Arbeit nicht nachgehen kann, wie z.B. besondere familiäre Ereignisse (Todesfälle, Geburten, Hochzeit), schwere Erkrankungen von direkten Angehörigen (Kinder), Gerichtstermine oder ein Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel.
Mit Ende des Kalenderjahres endet auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. So ist die allgemeine Regelung. Ausnahmen von dieser Regelung können jedoch in einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag abgemacht werden. Kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Interessen nicht während des Kalenderjahres nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.