

Dabei haben Eltern einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für die Kindererziehung bis maximal zum dritten Lebensjahr des Kindes. Während der Elternzeit haben Eltern auch einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Auf diese Weise können sie ihren Kindern Zeit widmen und gleichzeitig im Beruf bleiben. Weitere Informationen zur Elternzeit findest du unter: http://www.bmfsfj.de