
Arbeitnehmer können während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Weiterbildungsseminaren teilnehmen, z.B. an Sprachkursen oder Computerkursen usw.. Sie werden dafür 3-5 Tage im Jahr freigestellt. Auf diese Weise haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihr Wissen lebenslang regelmäßig aufzufrischen und sich weiterzubilden.
In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Manchmal wird statt des Begriffs ?Bildungsurlaub? auch die Bezeichnung ?Bildungsfreistellung? verwendet. Welcher Begriff verwendet wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Regelungen für den Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das liegt daran, dass die Bildung in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt. Aus diesem Grund gibt es auch nicht in jedem Bundesland gesetzliche Regelungen für den Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung, sondern nur in 12 der 16 Bundesländer:
Gesetzliche Regelung für |
Keine gesetzliche Regelung für |
Berlin - (Bildungsurlaub) mehr Info Brandenburg - (Bildungsfreistellung) mehr Info Bremen - (Bildungsurlaub) Hamburg - (Bildungsurlaub) Hessen - (Bildungsurlaub) mehr Info Mecklenburg-Vorpommern - (Bildungsfreistellung) mehr Info Niedersachsen - (Bildungsurlaub) mehr Info Nordrhein-Westfalen - (Bildungsurlaub) mehr Info Rheinland-Pfalz - (Bildungsfreistellung) mehr Info Saarland - (Bildungsfreistellung) mehr Info Sachsen-Anhalt - (Bildungsfreistellung) mehr Info Schleswig-Holstein - (Bildungsfreistellung) mehr Info |
Baden-Württemberg Bayern Sachsen Thüringen |