Ja, als Schwerbehinderter hast du das Recht auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr. Dieses Recht gilt für alle Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Das ist im § 125 im Sozialgesetzbuch IX gesetzlich vorgeschrieben
Wenn du als Schwerbehinderter mehr oder weniger als fünf Tage die Woche arbeitest, dann bekommst du auch mehr oder weniger Tage Urlaub. Ein Schwerbehinderter Arbeitnehmer, der zum Beispiel sechs Tage die Woche arbeitet, der bekommt auch sechs Tage Zusatzurlaub. Ein Schwerbehinderter, der nur vier Tage die Woche arbeitet, bekommt auch nur vier Tage Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt pro Jahr eine ?regelmäßige Arbeitswoche? und wird zu deinem regulären Jahresurlaub dazu gerechnet.
Wichtige Links:
Der Gesetzestext im SGB IX:
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_9
Mehr Informationen:
http://www.integrationsaemter.de