Für dich als schwerbehinderter Arbeitnehmer ist dein Urlaubsanspruch im "Bundesurlaubsgesetz" (BUrlG) und im "Sozialgesetzbuch IX" (SGB IX) geregelt. Wenn du unter 18 Jahren bist, dann gibt es besondere Regelungen, die du im "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" (JArbSchG) findest.
Die Gesetzestexte findest du hier:
Allgemein im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
http://www.bundesrecht.juris.de/burlg/
Besondere Regelungen für Jugendliche unter 18 Jahren im "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" (JArbSchG)
http://www.bundesrecht.juris.de/jarbschg/_19.html
Besondere Regelungen für Schwerbehinderte im "Sozialgesetzbuch IX" (SGB IX)
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_9/__125.html
Mehr Informationen zum Zusatzurlaub für Schwerbehinderte findest du hier .