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dgs_button_gruen_transparent.pngUm Deine Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken, musst Du die Differenz zwischen den Abgaben des Arbeitgebers zur Rentenversicherung und dem vollen Rentenversicherungssatz von 19,5 Prozent ausgleichen. 

 

Das heißt, Du musst die Differenz von derzeit 7,5 Prozent zwischen dem zwölfprozentigen Pauschalbetrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbetrag (19,5 Prozent) selbst bezahlen.


dgs_button_gruen_transparent.pngUm die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken, musst Du gegenüber Deinem Arbeitgeber schriftlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dein Arbeitgeber zieht Dir dann diesen zusätzlichen Anteil vom Verdienst ab und leitet ihn an die Minijob-Zentrale weiter. Allerdings musst Du Dir das gut überlegen, weil Du diese Änderung für die Dauer Deines Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr ändern kannst. Endet Dein Beschäftigungsverhältnis und findest Du einen neuen Minijob, dann musst Du die Erklärung erneut abgeben. Hast Du mehrere Minijobs, kannst Du nur für alle einheitlich auf die Versicherungsfreiheit verzichten und nicht nur für einen einzelnen.

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