Da Du ja keine Sozialabgaben leistest, sondern nur Dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag zahlt, erwirbst Du nur sehr geringe Rentenansprüche. Allerdings hast Du die Möglichkeit, den Beitrag Deines Arbeitgebers zur Rentenversicherung aufzustocken und damit den vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.
Dazu gehören bspw. Rehabilitationsmaßnahmen oder ein früherer Rentenbeginn. Für kurzfristig Beschäftigte besteht diese Möglichkeit nicht.
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