Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, d.h. man arbeitet entweder nur wenige Stunden im Monat oder man arbeitet nur für kurze Zeit.
Eine Beschäftigung, die aufgrund ihrer Dauer als geringfügig gilt, wird als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet. Eine Beschäftigung die aufgrund der Höhe der Entlohnung als geringfügig eingestuft wird, wird als geringfügig entlohnte Beschäftigung bezeichnet. Diese Beschäftigungsform ist auch unter dem Namen 400-Euro-Job bekannt. Man kann einen Minijob in einem gewerblichen Betrieb (z.B. als Aushilfe) oder in einem Privathaushalt (Putzhilfe, Gartenhilfe oder Einkaufshilfe) ausüben.
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