Arbeitslose können zusätzlich zum Arbeitslosengeld I (ALG I) Geld mit Nebenjobs verdienen. Ab einem zusätzlichen Verdienst von über 165 Euro wird das Arbeitslosengeld allerdings gekürzt.
Ein Empfänger von ALG I kann also nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte) 165 Euro hinzuverdienen. Diese 165 Euro, den Freibetrag, darf der Arbeitslose zusätzlich zum Arbeitslosengeld behalten. Verdient ein Empfänger von ALG I in einem Nebenjob mehr als 165 Euro, wird der Betrag um den sein Verdienst den Freibetrag übersteigt vom ALG I abgezogen.
Beispiel: Eine Person bekommt 800 Euro ALG I und verdient 165 Euro hinzu. Damit verfügt sie über 965 Euro monatliches Einkommen. Verdient dieselbe Person in ihrem Nebenjob aber 225 Euro, so werden ihr 60 Euro vom ALG I abgezogen. Somit hätte die Person auch dann 965 Euro monatliches Einkommen zur Verfügung.