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dgs_button_gruen_transparentMinijobber bleiben auch 2013 frei von Abgaben an die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings werden sie künftig rentenversicherungspflichtig. Dafür zahlen sie 3,9% ihres Einkommens an die Rentenversicherung. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro an Abgaben. Dieser Eigenbetrag wird zusätzlich

zu den 15 Prozent eingezahlt, die der Arbeitgeber für den Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt. Auf Antrag kann der Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht allerdings auch befreien lassen.
Für bereits bestehende Minijobs bleibt alles  beim Alten. Das heißt, der Minijobber braucht keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Allerdings kann er sich ab Januar 2013 für die Zahlung eines Eigenanteils entscheiden.

Weitere Vibelle-Videos zum Thema "Minijob" 2013:

Minijob und Rente

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Zuverdienst zu Rente Bafög und Minijob