Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob eine dauerhafte Nebenbeschäftigung mit Einkünften von mehr als 450 Euro haben, sind für diesen Zweitjob sozialversicherungspflichtig.
Weiterlesen...Eine kurzfristige Beschäftigung darf höchstens drei Monate oder aber 70 Tage lang andauern. Wenn die kurzfristige Beschäftigung mindestens an fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, so darf sie nur drei Monate lang ausgeübt werden, um als kurzzeitig anerkannt zu werden.
Weiterlesen...Als Midi-Job oder Gleitzonenfall bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis (üblicherweise sind das Teilzeitjobs.), bei dem das Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro liegt. Im Bereich dieser Einkommenshöhe muss der Arbeitnehmer nur einen verminderten Beitragssatz zur Sozialversicherung abführen. In dieser sogenannten Gleitzone
Weiterlesen...Frührentner: Wer ein vorzeitiges Altersruhegeld oder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf ab 2013 monatlich bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Bisher waren 400 Euro erlaubt, ohne dass die Rente gekürzt wird
Schüler/Studenten: Auch wenn der 400-Euro-Job zum 450-Euro-Job wird,
Für Eltern von Kindern im Alter von 3 bis 10 Jahren, die einen Minijob haben, gibt es eine wenig bekannte Leistung der Deutschen Rentenversicherung: Rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten mit niedrigen Einkünften werden um 50 Prozent aufgewertet. Ein rentenversicherungspflichtiger 450-Euro-Minijob wird also
Weiterlesen...Minijobber bleiben auch 2013 frei von Abgaben an die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings werden sie künftig rentenversicherungspflichtig. Dafür zahlen sie 3,9% ihres Einkommens an die Rentenversicherung. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro an Abgaben. Dieser Eigenbetrag wird zusätzlich