Krankheit

rueckkehrgespraech

Du bist eine Zeitlang krank gewesen und kehrst an deinen Arbeitsplatz zurück. Das ist für manche Arbeitgeber ein Anlass, ein Krankenrückkehrgespräch zu führen. Generell ist es zulässig, dass der Arbeitgeber nach einer längeren Erkrankung ein Rückkehrgespräch mit Dir führt. Es sind dabei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:

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Wenn dein Chef es möchte, musst du schon für den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im November so entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 886/11). Bekannt ist die Regelung, dass erkrankte Mitarbeiter spätestens am dritten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest, den "gelben Zettel", vorlegen müssen. Das ist in den meisten Betrieben so üblich und im Paragraph des Entgeltfortzahlungsgesetzes auch so geregelt:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.?  

Was jedoch bisher nur wenigen Arbeitnehmern bekannt war, ist der nächste Satz des Paragraphen 5 im Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Wirst du krank und kannst nicht arbeiten gehen, sind also folgende Schritte zu beachten:
1.    Am ersten Fehltag morgens meldest du dich krank (z.B. per eMail, SMS, Telefon).
2.    Wenn dein Chef am ersten Tag ein ärztliches Attest haben möchte, gehst du zum Arzt und faxt das    Attest.
3.    Wenn dein Chef für die ersten drei Tage der Erkrankung kein Attest sehen möchte, wartest du ab, wie deine Krankheit verläuft und gehst spätestens am vierten Krankheitstag/Fehltag zum Arzt.

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krankentagegeld

Das Krankentagegeld ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige, um Einkommensausfälle im Krankheitsfall zu vermeiden. Da gesetzlich Krankenversicherte in aller Regel ein Krankengeld beziehen, greifen auf das Krankentagegeld eher privat Versicherte zurück. Vor allem Selbstständige sichern damit ihre Arbeitskraft ab. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die kein Krankengeld erhalten

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krankengeld

Wenn ein Arbeitnehmer bereits sechs Wochen krank ist, endet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und wird durch das Krankengeld ersetzt. Dieses wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Auch Eltern von kranken Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld erhalten, wenn sie wegen der Betreuung des kranken Kindes nicht arbeiten gehen können.

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entgeltfort

Wenn du krank wirst und Arbeitnehmer oder Azubi bist, wird dein Lohn (Entgelt) vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Diese Regelung nennt man "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall". Sie gilt für alle abhängig Beschäftigten (also nicht für Selbstständige): Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte, Ferienaushilfen, Studentenjobs und auch für Minijobs mit bis zu 400 Euro Verdienst im Monat. Allerdings ist die Entgeltfortzahlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  1.  Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.
  2.  Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein. Das bedeutet, dass er nicht in der Lage ist seine Arbeitsleistung zu erbringen.
  3.  Die Arbeitsunfähigkeit muss Folge einer Krankheit sein.

Die Fortzahlung des Entgeltes kann bis zu sechs Wochen dauern. Danach wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer immer wieder aus dem gleichen Grund erkrankt, so werden die Krankheitstage zusammengerechnet, bis die oben genannten sechs Wochen erreicht sind.

Das Krankengeld

Das Krankentagegeld

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farben_der_rezepte

dgs_button_gruen_transparent.pngBeim Arztbesuch geht es ganz schön bunt zu. Vom Doktor ausgestellte Rezepte gibt es mittlerweile in vier verschiedenen Farben: rot, gelb, grün oder blau.

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