In NRW gibt es schon seit drei Jahren den NRW-Bildungsscheck. Damit fördert NRW die Weiterbildung von Arbeitnehmern und Selbständigen. Wenn man ein Seminar besucht, das der beruflichen Weiterbildung dient, dann kann man selbst oder die Firma, bei der man arbeitet, die Hälfte der Weiterbildungskosten vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erstattet bekommen.
Mittlerweile nutzen vor allem Arbeitnehmer kleiner und mittelständiger Unternehmen sowie Existenzgründer diese Möglichkeit der Kostenübernahme. Weitere Informationen gibt es auch unter www.bildungsscheck.nrw.de
Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Wenn Du in 2008 und 2009 an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen hast, Du nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bist und Deine Firma nicht mehr als 250 Beschäftigte hat, kannst Du oder Deine Firma einen Bildungsscheck beantragen. Außerdem können Selbständige, Existenzgründer oder Berufsrückkehrer einen Bildungsscheck beantragen. Wenn Du Inhaber oder Teilhaber eines Unternehmens bist, das nicht länger als 5 Jahre besteht und maximal 250 Beschäftigte hat oder wenn Du Berufsrückkehrer bist, weil Du Deine berufliche Tätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern bzw. wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen hast, kannst Du einen Antrag stellen.
Wofür kann ich einen Bildungsscheck beantragen?
Den Bildungsscheck kannst Du für die unterschiedlichsten Angebote nutzen. Im Vordergrund steht, dass Deine allgemeine Arbeitsmarktfähigkeit gesteigert wird. Du kannst berufsspezifische Kurse ebenso wie Computer-, Rhetorik- oder Sprachkurse besuchen.
Wer übernimmt die Kosten?
Das Land NRW übernimmt die eine Hälfte Deiner Weiterbildungskosten (max. bis zu 500 EUR pro Bildungsscheck), die andere Hälfte bzw. den Rest der Kosten musst Du selbst bezahlen.
Du kannst maximal einen Bildungsscheck in einem Umfang von max. 500 Euro alle zwei Jahre bekommen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Kurse, die der Erholung dienen (z.B. Autogenes Training), Einzelunterricht/-Training, Coaching oder arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen oder Weiterbildungen, die kürzer als sechs Unterrichtsstunden sind.
Was solltest du bei der Beantragung bedenken?
Bevor Du einen Bildungsscheck beantragst, solltest Du Dir überlegen, welches Seminar bei welcher Bildungseinrichtung Du mit dem Bildungsscheck nutzen möchtest. Denn der Bildungsscheck wird gleich mit einer verbindlichen Vorgabe von drei Bildungsinstituten ausgestellt. Dies bedeutet, der Bildungsscheck kann auch nur in einen dieser drei Einrichtungen eingelöst werden.
Wie kann ich einen Bildungsscheck beantragen?
Damit sich die Investition in Weiterbildung für alle Seiten lohnt, musst Du Dich zunächst ausführlich beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos. Landesweit gibt es rund 175 Beratungsstellen ? beispielsweise Kammern und Volkshochschulen, Wirtschaftsförderer und Bildungsnetzwerke ? die Dich oder Deine Firma darüber informieren, welche Weiterbildungsangebote in der Region am besten in Frage kommen.
Nach der Beratung bekommst Du in der Beratungsstelle den Bildungsscheck. Den kannst Du dann bei Deinem Bildungsträger, also dort, wo Du die Weiterbildung machst, dann abgeben. Der Bildungsträger kümmert sich dann um die Beantragung der Fördermittel.
Die Adressen der Beratungsstellen findest Du hier: www.callnrw.de
Wie wähle ich ein Seminar bzw. einen Anbieter aus?
Bei der Auswahl des Seminars, egal ob Sprachkurs oder eine andere Fortbildung, solltest Du stets bedenken, dass diese bundesweit einmalige Förderung zum einen nur einmal in zwei Jahren gewährt wird und zum anderen sollte auch die Höchstbegrenzung von 500 Euro eine Rolle spielen. Nutze deshalb den NRW-Bildungsscheck nicht für einen Volkshochschulkurs, der vielleicht nur 40 Euro kostet. Denn daran beteiligt sich der Staat ebenfalls nur zur Hälfte, d.h. mit 20 Euro. Besser setzt Du den Bildungsscheck für einen Kurs ein, der 1000 Euro kostet, so dass Du dann auch die maximale Förderungssumme ausnutzen kannst.
Bei der Auswahl des Anbieters sind gar nicht so viele Grenzen gesetzt. Wenn das wichtigste Kriterium für den Erhalt des Bildungsschecks erfüllt ist, nämlich dass die Fortbildung nachweislich einen beruflichen Nutzen hat, kannst Du Deinen Bildungsscheck sogar für Kurse außerhalb des Landes NRW einlösen.